Glossar zu OER-Begriffen


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5R-Aktivitäten

Die 5R-Aktivitäten im Umgang mit Open Educational Ressources (OER) sind Retain, Revise, Remix, Reuse und Redistribute (Wiley 2019, S. 1). Mit diesen Aktivitäten werden die zur Nutzung OER beschrieben (→ siehe auch 5V-Aktivitäten).

  • Retain: Erstellen und aufbewahren einer Kopie der Ressource. Diese besitzen und kontrollieren (bspw. OER herunterladen und eigene Kopie behalten).
  • Revise: Eine Kopie der Ressource bearbeiten, anpassen und modifizieren (bspw. OER in eine andere Sprache übersetzen).
  • Remix: Kombinieren der ursprünglichen oder überarbeiteten Kopie einer Ressource mit anderem vorhandenen Material, um etwas Neues zu erstellen (bspw. erstellen eines Mashups).
  • Reuse: Verwenden einer ursprünglichen, überarbeiteten oder neu gemischten Kopie einer Ressource (bspw. auf einer Website, in einer Präsentation, in einer Lernumgebung)
  • Redistribute: Weiterverteilen von OER-Kopien der ursprünglichen, überarbeiteten oder neu gemischten Kopie einer Ressource mit anderen (bspw. Online-Veröffentlichung Kopie oder Weitergabe an Dritte) (vgl. Vrana 2021, S. 576–577; Wiley 2019, S. 1).

→ siehe auch 5V-Aktivitäten



5V-Aktivitäten


B

Barrierefreiheit


Bildungschancen


C

Creative Commons

Mit dem Creative Commons-Ansatz wir eine benutzerfreundliche offene Lizenzierung für digitale Materialien geboten, wodurch automatisch folgende Urheberrechtsbeschränkungen vermieden werden. Mit den CC-Lizenzen werden unterschiedliche Urheberrechtsgesetze in unterschiedlichen Länder, in unterschiedlicher Sprache berücksichtigt. Die die Creative Commons-Website bietet einen Lizenzgenerator an, um den Lizenzierungsprozess für Benutzer:innen so einfach wie möglich zu gestalten. Alle CC-Lizenzen beachten wesentliche Grundrechte, die den Urheber:innen vorbehalten bleiben, die Durchsetzung des Urheberrechts am Urheberrecht und die Gewährung urheberrechtlicher Freiheiten. Unter Achtung dessen erlauben die CC-Lizenzen den Urheber:innen anderen Personen das Recht einzuräumen, ihr Werk zu vervielfältigen. Je nach Lizenzart kann anderen Personen auch erlaubt werden, Änderungen an dem Werk ohne Einholung einer Erlaubnis vorzunehmen. Ebenso lassen sich diese Berechtigungen auch einschränken, sodass Zuweisung der Urheberschaft des Originalwerks verlangen oder die Wiederverwendung der Ressource für kommerzielle Zwecke eingeschränkt werden kann. (vgl. Butcher et al. 2011, S. 6).

Insgesamt gibt es sieben Lizenzierungsarten, die nachfolgend von geringsten bis zur höchsten Einschränkung aufgelistet sind:

  • CC 0 (CC Zero)
  • CC BY:
  • CC BY-SA
  • CC BY-NC
  • CC BY-NC-SA
  • CC BY-ND
  •  CC BY-NC-ND

Die offenste CC-Lizenz ist CC0 (CCZero), wobei das Urheberrecht komplett aufgegeben wird und Nutzer:innen der OER ermöglicht das Material ohne Bedingungen in jedem Medium oder Format zu verteilen, neu zu mischen, anzupassen und darauf aufzubauen.

Abkürzungsübersicht:

  • BY: Credit must be given to the creator (Der Urheber muss gewürdigt werden)
  • SA: Adaptations must be shared under the same terms (Anpassungen müssen unter den gleichen Bedingungen geteilt werden)
  • NC: Only noncommercial uses of the work are permitted (Nur nichtkommerzielle Nutzungen des Werkes sind erlaubt)
  • ND:  No derivatives or adaptations of the work are permitted (Es sind keine Ableitungen oder Anpassungen des Werkes gestattet)

Für weitere Informationen hier klicken.


E

Effizienz und Produktivität

Werden starke OER im Sinne der 5Vs zur Verfügung gestellt (→ siehe auch starke und schwache OER) lassen sich strategische Ziele von OER fördern, mit denen gesetzliche Rechte zur Aufbewahrung, Wiederverwendung, Überarbeitung, Neumischung und Neuverteilung von Bildungsressourcen nach eigenem Ermessen bzw. ohne das Einholen einer Erlaubnis der Urheber:innen durch Nutzer:innen möglich sind.  Dies vereinfacht Prozesse und erlaubt eine Steigerung der Effizienz und Effektivität, der für Bildung ausgegebenen öffentlichen Mittel und schafft Synergieeffekte (vgl. Recalde et al. 2021, S. 182; Vrana 2021, S. 576–577).

siehe auch offene Pädagogik und offene Inhalte



Ermächtigung


F

Freiheit

Freiheit bei Lehr-/Lernmaterialien im Sinne von OER wird durch die 5V, den sog. fünf Freiheiten bestimmt, mit denen Offenheit definiert wird. Potenziellen Nutzer:innen ist demnach eine Verwahrung, Vervielfältigung, Verwendung, Verarbeitung, Vermischung und Verbreitung der OER erlaubt (vgl. Muuß-Merholz 2018, S. 42–44).

siehe auch starke und schwache OER



L

Lebenslanges Lernen

Mit dem Zugang zu OER lassen sich lebenslanges und nicht-formales Lernen unterstützen, da diese auch Menschen außerhalb des formalen Bildungssystems zur Verfügung steht. Bildungschancen lassen sich auf diese Weise status- und altersunabhängig verbessern (vgl. Vrana 2021, S. 577–579).

→ siehe auch Barrierefreiheit



O

OER

Open Educational Resources (OER) sind

„Lehr-, Lern- und Forschungsressourcen in Form jeden Mediums, digital oder anderweitig, die gemeinfrei sind oder unter einer offenen Lizenz veröffentlicht wurden, welche den kostenlosen Zugang sowie die kostenlose Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung durch Andere ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen erlaubt“ (World Open Educational Resources Congress 2012, S. 6).

Sogenannte offene Bildungsressourcen stellen bspw. didaktische Konzepte, Lehrpläne, Kursmaterialien, Lehrbücher, Streaming-Videos, Multimedia-Anwendungen, Podcasts und alle anderen Lehr-/Lernmaterialien, die für die Verwendung in Lernumgebungen für Lehrende und Lernende entwickelt wurden dar, die für die Verwendung durch Pädagog:innen und Studierenden frei verfügbar sind (vgl. Butcher et al. 2011, S. 5). Offene Bildungsressourcen (OER) stehen kostenlos und möglichst ohne bzw. mit lediglich begrenzten Einschränkungen zur Verfügung, sodass der Zugang zu Wissen zu unterstützt wird (vgl. Vrana 2021, S. 576).



Offene Inhalte

Lehr-/Lernmaterialien werden im Sinne von OER und in offenen Bildungspraktiken als Gemeingut verstanden, welche das Teilen von Wissen als freies, offenes und gerechtes Gemeingut befürwortet (vgl. Karunanayaka und Naidu 2017, S. 3). Offenheit bedeutet hier, dass Lehr-/Lernmaterialien frei (über das Internet) verfügbar sind und mit möglichst wenigen Einschränkungen bei der Nutzung dieser Ressourcen einhergehen (vgl. Hylen 2006, S. 1). Somit sollen Lehr-/Lernmaterialien keinen technischen Barrieren (bspw. nicht offengelegte Quellcodes) und keinen Preisbarrieren (bspw. Abonnements, Lizenzgebühren, Pay-per-View-Gebühren) unterliegen. Die gesetzlichen Urheber- und Lizenzbeschränkungen sollten für Endnutzer:innen ebenfalls möglichst gering ausfallen. Damit stehen OER als offene Inhalte für alle kostenlos und mit unbefristeter Erlaubnis zur Nutzung zu Verfügung (siehe hierzu auch 5R-Aktivitäten) (vgl. Vrana 2021, S. 576–577).



Offene Pädagogik

Offene Pädagogik wird mit der Umgestaltung des Lehrens und Lernens und der Ermöglichung einer effektiven, frei zugänglichen Pädagogik in Verbindung gebracht (vgl. Vrana 2021, S. 576–577). Mit dem Wandel der Lehr-/Lernkultur gilt es einen Raum zu schaffen für Veränderungsprozesse, wodurch auch entsprechende Handlungsweisen im Sinne einer offenen Bildungspraxis (Open Educational Practices – OEP) unterstützt werden (vgl. Mayrberger et al. 2018, S. 24).



Offenheit

Offenheit bedeutet für Lehr- und Lernpraktiken, in denen OER offene Bildungsressourcen darstellen, dass Wissen frei, offen und gerecht als Gemeingut geteilt werden sollte (vgl. Vrana 2021, S. 576–577).

siehe auch offene Pädagogik und offene Inhalte

Offenheit zeichnet sich aus durch open-access (uneingeschränkter Zugang), open-licensed (offene Lizenzierung), open-format (offenes Format) und open-software (offene Software) (vgl. Schaffert und Geser 2008, S. 2). Wie offen das Lehr-/Lernmaterial ist, wird mit einer CC-Lizenz erklärt (vgl. Siegel und Heiland 2019, S. 7–8).

siehe auch Creative Commons


One-to-many

One-to-many stellt eine Distributionsform von Lehr-/Lernmaterialien dar, welche im Hinblick auf OER für nicht-kommerzielle Zwecke kostenlos und frei zur Verfügung gestellt werden. Die Erlaubnis, das eigene Material zu teilen, zu tauschen und zu bearbeiten im kleineren Kreis, bspw. unter Kolleg:innen, wird als One-to-One bezeichnet (vgl. Schmid et al. 2017, S. 40).



Q

Qualitätssicherung

Mit OER werden Lehr-/Lernmaterialien für andere Interessierte (Lehrende und Lernende) bereitgestellt, sodass diese verwahrt, vervielfältigt, verwendet, verarbeitet, vermischt und verbreitet werden können. Dabei findet eine Art Peer-Review statt, die den Austausch fördert, Feedback zum Material ermöglicht und diese im Sinne einer stetigen Qualitätsüberprüfung sichern kann (vgl. Mayrberger et al. 2018, S. 25; Vrana 2021, S. 579).



S

Starke und schwache OER

Die Unterteilung in starke und schwache OER erfolgt hinsichtlich ihres Grades an Offenheit. Starke OER weisen Freiheiten in der Nutzung auf und erfüllen damit die 5Vs (Verwahrung, Vervielfältigung, Verwendung, Verarbeitung, Vermischung und Verbreitung), wohingegen schwache OER nur das Kriterium der freien Zugänglichkeit aufweisen (vgl. Kerres und Heinen 2015, S. 26; Siegel und Heiland 2019, S. 18–19).

siehe auch Freiheit



Synergieeffekte


V

Verarbeitung

Verarbeitung steht für eine Nutzungs- und Verarbeitungsmöglichkeit (Verwahrung, Vervielfältigung, Verwendung, Verarbeitung, Vermischung und Verbreitung) im Umgang mit OER durch potenzielle Nutzer:innen innen (vgl. Siegel und Heiland 2019, S. 15–16).

→ siehe auch 5R-Aktivitäten



Verbreitung

Verbreitung steht für eine Nutzungs- und Verarbeitungsmöglichkeit (Verwahrung, Vervielfältigung, Verwendung, Verarbeitung, Vermischung und Verbreitung) im Umgang mit OER durch potenzielle Nutzer:innen innen (vgl. Siegel und Heiland 2019, S. 15–16).

→ siehe auch 5R-Aktivitäten



Vermischung

Vermischung steht für eine Nutzungs- und Verarbeitungsmöglichkeit (Verwahrung, Vervielfältigung, Verwendung, Verarbeitung, Vermischung und Verbreitung) im Umgang mit OER durch potenzielle Nutzer:innen innen (vgl. Siegel und Heiland 2019, S. 15–16).

→ siehe auch 5R-Aktivitäten



Vervielfältigung

Vervielfältigung steht für eine Nutzungs- und Verarbeitungsmöglichkeit (Verwahrung, Vervielfältigung, Verwendung, Verarbeitung, Vermischung und Verbreitung) im Umgang mit OER durch potenzielle Nutzer:innen innen (vgl. Siegel und Heiland 2019, S. 15–16).

→ siehe auch 5R-Aktivitäten


Verwahrung

Verwahrung steht für eine Nutzungs- und Verarbeitungsmöglichkeit (Verwahrung, Vervielfältigung, Verwendung, Verarbeitung, Vermischung und Verbreitung) im Umgang mit OER durch potenzielle Nutzer:innen (vgl. Siegel und Heiland 2019, S. 15–16).

→ siehe auch 5R-Aktivitäten



Verwendung

Verwendung steht für eine Nutzungs- und Verarbeitungsmöglichkeit (Verwahrung, Vervielfältigung, Verwendung, Verarbeitung, Vermischung und Verbreitung) im Umgang mit OER durch potenzielle Nutzer:innen innen (vgl. Siegel und Heiland 2019, S. 15–16).

→ siehe auch 5R-Aktivitäten



W

Wandel der Lehr-/Lernkultur

Die Bedeutsamkeit OER bereitzustellen und wiederzuverwenden) geht mit einem Wandel der Lehr-/Lernkultur einher (vgl. Mayrberger et al. 2018, S. 24; Vrana 2021, S. 577). Die Erstellung, Verwendung, Bearbeitung und Wiederverwendung von offenen, freien Bildungsmaterialien ist mit vielen Fragen behaftet (bspw. ob Bezug auf Lizenzrecht, Metadaten, Qualität etc.) und bedarf eine Kultur der OER, wodurch auch entsprechende Handlungsweisen im Sinne einer offenen Bildungspraxis (Open Educational Practices – OEP) unterstützt werden. Diese Kultur braucht Raum und Unterstützung von Seiten der Institutionen, damit sie sich entfalten kann und Akteure (Lehrende und Studierende) anspricht, die es betrifft (vgl. Mayrberger et al. 2018, S. 24).




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