Lehr-/Lernmaterialien werden im Sinne von OER und in
offenen Bildungspraktiken als Gemeingut verstanden, welche das Teilen von
Wissen als freies, offenes und gerechtes Gemeingut befürwortet (vgl. Karunanayaka und Naidu
2017, S. 3). Offenheit bedeutet hier, dass Lehr-/Lernmaterialien
frei (über das Internet) verfügbar sind und mit möglichst wenigen Einschränkungen
bei der Nutzung dieser Ressourcen einhergehen (vgl. Hylen 2006, S. 1). Somit sollen Lehr-/Lernmaterialien
keinen technischen Barrieren (bspw. nicht offengelegte Quellcodes) und keinen
Preisbarrieren (bspw. Abonnements, Lizenzgebühren, Pay-per-View-Gebühren) unterliegen.
Die gesetzlichen Urheber- und Lizenzbeschränkungen sollten für Endnutzer:innen
ebenfalls möglichst gering ausfallen. Damit stehen OER als offene Inhalte für
alle kostenlos und mit unbefristeter Erlaubnis zur Nutzung zu Verfügung (siehe
hierzu auch 5R-Aktivitäten) (vgl. Vrana
2021, S. 576–577).