Mit dem Creative Commons-Ansatz wir eine benutzerfreundliche
offene Lizenzierung für digitale Materialien geboten, wodurch automatisch folgende
Urheberrechtsbeschränkungen vermieden werden. Mit den CC-Lizenzen werden
unterschiedliche Urheberrechtsgesetze in unterschiedlichen Länder, in
unterschiedlicher Sprache berücksichtigt. Die die Creative Commons-Website
bietet einen Lizenzgenerator an, um den Lizenzierungsprozess für Benutzer:innen
so einfach wie möglich zu gestalten. Alle CC-Lizenzen beachten wesentliche
Grundrechte, die den Urheber:innen vorbehalten bleiben, die Durchsetzung des
Urheberrechts am Urheberrecht und die Gewährung urheberrechtlicher Freiheiten.
Unter Achtung dessen erlauben die CC-Lizenzen den Urheber:innen anderen
Personen das Recht einzuräumen, ihr Werk zu vervielfältigen. Je nach Lizenzart
kann anderen Personen auch erlaubt werden, Änderungen an dem Werk ohne
Einholung einer Erlaubnis vorzunehmen. Ebenso lassen sich diese Berechtigungen auch
einschränken, sodass Zuweisung der Urheberschaft des Originalwerks verlangen
oder die Wiederverwendung der Ressource für kommerzielle Zwecke eingeschränkt
werden kann. (vgl. Butcher et al.
2011, S. 6).
Insgesamt gibt es sieben
Lizenzierungsarten, die nachfolgend von geringsten bis zur höchsten
Einschränkung aufgelistet sind:
CC 0 (CC Zero)
CC BY:
CC BY-SA
CC BY-NC
CC BY-NC-SA
CC BY-ND
CC BY-NC-ND
Die offenste CC-Lizenz ist CC0 (CCZero),
wobei das Urheberrecht komplett aufgegeben wird und Nutzer:innen der OER
ermöglicht das Material ohne Bedingungen in jedem Medium oder Format zu
verteilen, neu zu mischen, anzupassen und darauf aufzubauen.
Abkürzungsübersicht:
BY:
Credit must be given to the creator (Der Urheber muss gewürdigt werden)
SA: Adaptations must be shared under the same
terms (Anpassungen müssen unter den gleichen Bedingungen geteilt werden)
NC: Only noncommercial uses of the work are
permitted (Nur nichtkommerzielle Nutzungen des Werkes sind erlaubt)
ND: No
derivatives or adaptations of the work are permitted (Es sind keine Ableitungen
oder Anpassungen des Werkes gestattet)