Glossar zu OER-Begriffen


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5R-Aktivitäten

Die 5R-Aktivitäten im Umgang mit Open Educational Ressources (OER) sind Retain, Revise, Remix, Reuse und Redistribute (Wiley 2019, S. 1). Mit diesen Aktivitäten werden die zur Nutzung OER beschrieben (→ siehe auch 5V-Aktivitäten).

  • Retain: Erstellen und aufbewahren einer Kopie der Ressource. Diese besitzen und kontrollieren (bspw. OER herunterladen und eigene Kopie behalten).
  • Revise: Eine Kopie der Ressource bearbeiten, anpassen und modifizieren (bspw. OER in eine andere Sprache übersetzen).
  • Remix: Kombinieren der ursprünglichen oder überarbeiteten Kopie einer Ressource mit anderem vorhandenen Material, um etwas Neues zu erstellen (bspw. erstellen eines Mashups).
  • Reuse: Verwenden einer ursprünglichen, überarbeiteten oder neu gemischten Kopie einer Ressource (bspw. auf einer Website, in einer Präsentation, in einer Lernumgebung)
  • Redistribute: Weiterverteilen von OER-Kopien der ursprünglichen, überarbeiteten oder neu gemischten Kopie einer Ressource mit anderen (bspw. Online-Veröffentlichung Kopie oder Weitergabe an Dritte) (vgl. Vrana 2021, S. 576–577; Wiley 2019, S. 1).

→ siehe auch 5V-Aktivitäten



5V-Aktivitäten


B

Barrierefreiheit


Bildungschancen


C

Creative Commons

Mit dem Creative Commons-Ansatz wir eine benutzerfreundliche offene Lizenzierung für digitale Materialien geboten, wodurch automatisch folgende Urheberrechtsbeschränkungen vermieden werden. Mit den CC-Lizenzen werden unterschiedliche Urheberrechtsgesetze in unterschiedlichen Länder, in unterschiedlicher Sprache berücksichtigt. Die die Creative Commons-Website bietet einen Lizenzgenerator an, um den Lizenzierungsprozess für Benutzer:innen so einfach wie möglich zu gestalten. Alle CC-Lizenzen beachten wesentliche Grundrechte, die den Urheber:innen vorbehalten bleiben, die Durchsetzung des Urheberrechts am Urheberrecht und die Gewährung urheberrechtlicher Freiheiten. Unter Achtung dessen erlauben die CC-Lizenzen den Urheber:innen anderen Personen das Recht einzuräumen, ihr Werk zu vervielfältigen. Je nach Lizenzart kann anderen Personen auch erlaubt werden, Änderungen an dem Werk ohne Einholung einer Erlaubnis vorzunehmen. Ebenso lassen sich diese Berechtigungen auch einschränken, sodass Zuweisung der Urheberschaft des Originalwerks verlangen oder die Wiederverwendung der Ressource für kommerzielle Zwecke eingeschränkt werden kann. (vgl. Butcher et al. 2011, S. 6).

Insgesamt gibt es sieben Lizenzierungsarten, die nachfolgend von geringsten bis zur höchsten Einschränkung aufgelistet sind:

  • CC 0 (CC Zero)
  • CC BY:
  • CC BY-SA
  • CC BY-NC
  • CC BY-NC-SA
  • CC BY-ND
  •  CC BY-NC-ND

Die offenste CC-Lizenz ist CC0 (CCZero), wobei das Urheberrecht komplett aufgegeben wird und Nutzer:innen der OER ermöglicht das Material ohne Bedingungen in jedem Medium oder Format zu verteilen, neu zu mischen, anzupassen und darauf aufzubauen.

Abkürzungsübersicht:

  • BY: Credit must be given to the creator (Der Urheber muss gewürdigt werden)
  • SA: Adaptations must be shared under the same terms (Anpassungen müssen unter den gleichen Bedingungen geteilt werden)
  • NC: Only noncommercial uses of the work are permitted (Nur nichtkommerzielle Nutzungen des Werkes sind erlaubt)
  • ND:  No derivatives or adaptations of the work are permitted (Es sind keine Ableitungen oder Anpassungen des Werkes gestattet)

Für weitere Informationen hier klicken.


E

Effizienz und Produktivität

Werden starke OER im Sinne der 5Vs zur Verfügung gestellt (→ siehe auch starke und schwache OER) lassen sich strategische Ziele von OER fördern, mit denen gesetzliche Rechte zur Aufbewahrung, Wiederverwendung, Überarbeitung, Neumischung und Neuverteilung von Bildungsressourcen nach eigenem Ermessen bzw. ohne das Einholen einer Erlaubnis der Urheber:innen durch Nutzer:innen möglich sind.  Dies vereinfacht Prozesse und erlaubt eine Steigerung der Effizienz und Effektivität, der für Bildung ausgegebenen öffentlichen Mittel und schafft Synergieeffekte (vgl. Recalde et al. 2021, S. 182; Vrana 2021, S. 576–577).

siehe auch offene Pädagogik und offene Inhalte



Ermächtigung


F

Freiheit

Freiheit bei Lehr-/Lernmaterialien im Sinne von OER wird durch die 5V, den sog. fünf Freiheiten bestimmt, mit denen Offenheit definiert wird. Potenziellen Nutzer:innen ist demnach eine Verwahrung, Vervielfältigung, Verwendung, Verarbeitung, Vermischung und Verbreitung der OER erlaubt (vgl. Muuß-Merholz 2018, S. 42–44).

siehe auch starke und schwache OER



L

Lebenslanges Lernen

Mit dem Zugang zu OER lassen sich lebenslanges und nicht-formales Lernen unterstützen, da diese auch Menschen außerhalb des formalen Bildungssystems zur Verfügung steht. Bildungschancen lassen sich auf diese Weise status- und altersunabhängig verbessern (vgl. Vrana 2021, S. 577–579).

→ siehe auch Barrierefreiheit



O

OER

Open Educational Resources (OER) sind

„Lehr-, Lern- und Forschungsressourcen in Form jeden Mediums, digital oder anderweitig, die gemeinfrei sind oder unter einer offenen Lizenz veröffentlicht wurden, welche den kostenlosen Zugang sowie die kostenlose Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung durch Andere ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen erlaubt“ (World Open Educational Resources Congress 2012, S. 6).

Sogenannte offene Bildungsressourcen stellen bspw. didaktische Konzepte, Lehrpläne, Kursmaterialien, Lehrbücher, Streaming-Videos, Multimedia-Anwendungen, Podcasts und alle anderen Lehr-/Lernmaterialien, die für die Verwendung in Lernumgebungen für Lehrende und Lernende entwickelt wurden dar, die für die Verwendung durch Pädagog:innen und Studierenden frei verfügbar sind (vgl. Butcher et al. 2011, S. 5). Offene Bildungsressourcen (OER) stehen kostenlos und möglichst ohne bzw. mit lediglich begrenzten Einschränkungen zur Verfügung, sodass der Zugang zu Wissen zu unterstützt wird (vgl. Vrana 2021, S. 576).




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