Glossar zu OER-Begriffen
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Creative CommonsMit dem Creative Commons-Ansatz wir eine benutzerfreundliche offene Lizenzierung für digitale Materialien geboten, wodurch automatisch folgende Urheberrechtsbeschränkungen vermieden werden. Mit den CC-Lizenzen werden unterschiedliche Urheberrechtsgesetze in unterschiedlichen Länder, in unterschiedlicher Sprache berücksichtigt. Die die Creative Commons-Website bietet einen Lizenzgenerator an, um den Lizenzierungsprozess für Benutzer:innen so einfach wie möglich zu gestalten. Alle CC-Lizenzen beachten wesentliche Grundrechte, die den Urheber:innen vorbehalten bleiben, die Durchsetzung des Urheberrechts am Urheberrecht und die Gewährung urheberrechtlicher Freiheiten. Unter Achtung dessen erlauben die CC-Lizenzen den Urheber:innen anderen Personen das Recht einzuräumen, ihr Werk zu vervielfältigen. Je nach Lizenzart kann anderen Personen auch erlaubt werden, Änderungen an dem Werk ohne Einholung einer Erlaubnis vorzunehmen. Ebenso lassen sich diese Berechtigungen auch einschränken, sodass Zuweisung der Urheberschaft des Originalwerks verlangen oder die Wiederverwendung der Ressource für kommerzielle Zwecke eingeschränkt werden kann. (vgl. Butcher et al. 2011, S. 6). Insgesamt gibt es sieben Lizenzierungsarten, die nachfolgend von geringsten bis zur höchsten Einschränkung aufgelistet sind:
Die offenste CC-Lizenz ist CC0 (CCZero), wobei das Urheberrecht komplett aufgegeben wird und Nutzer:innen der OER ermöglicht das Material ohne Bedingungen in jedem Medium oder Format zu verteilen, neu zu mischen, anzupassen und darauf aufzubauen. Abkürzungsübersicht:
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