Freiheit

Freiheit bei Lehr-/Lernmaterialien im Sinne von OER wird durch die 5V, den sog. fünf Freiheiten bestimmt, mit denen Offenheit definiert wird. Potenziellen Nutzer:innen ist demnach eine Verwahrung, Vervielfältigung, Verwendung, Verarbeitung, Vermischung und Verbreitung der OER erlaubt (vgl. Muuß-Merholz 2018, S. 42–44).

siehe auch starke und schwache OER


» Glossar zu OER-Begriffen