Die Unterteilung in starke und schwache OER erfolgt hinsichtlich ihres Grades an Offenheit. Starke OER weisen Freiheiten in der Nutzung
auf und erfüllen damit die 5Vs (Verwahrung,
Vervielfältigung, Verwendung, Verarbeitung, Vermischung und Verbreitung), wohingegen
schwache OER nur das Kriterium der freien Zugänglichkeit aufweisen (vgl. Kerres und Heinen
2015, S. 26; Siegel und Heiland 2019, S. 18–19).