Werden starke OER im Sinne der5Vszur Verfügung
gestellt (→ siehe auch starke und schwache OER) lassen sich strategische
Ziele von OER fördern, mit denen gesetzliche Rechte zur Aufbewahrung,
Wiederverwendung, Überarbeitung, Neumischung und Neuverteilung von
Bildungsressourcen nach eigenem Ermessen bzw. ohne das Einholen einer Erlaubnis
der Urheber:innen durch Nutzer:innen möglich sind. Dies vereinfacht Prozesse und erlaubt eine Steigerung
der Effizienz und Effektivität, der für Bildung ausgegebenen öffentlichen
Mittel und schafft Synergieeffekte (vgl. Recalde et al.
2021, S. 182; Vrana 2021, S. 576–577).