In der Linie Lehrinnovation werden Lehrprojekte gefördert, die das Ziel haben, durch das Entwickeln und Etablieren von innovativen Lehrkonzepten, Prüfungsformaten oder Studienstrukturen Qualitätsverbesserungen in der grundständigen
Lehre anzustoßen.
Die Kriterien, nach denen die Projekte ausgewählt werden, sind neben ihrem innovativen Charakter, sowohl eine zu erwartende Nachhaltigkeit der Wirkungen auf Studium und Lehre, als auch das Aufzeigen von Möglichkeiten für
das Etablieren und Transferieren erfolgreicher, verallgemeinerbarer Anteile. Weiterhin wichtig bei der Förderentscheidung sind überprüfbare Zielvorgaben und ein geeignetes Evaluationskonzept. Anträge können einzelne
Lehrende aber auch kleinere Organisationseinheiten der Fachbereiche wie z.B. Institute stellen.
Bei der Umsetzung der Lehrprojekte sollen bestehende hochschulische Ressourcen genutzt und Synergieeffekte geschaffen werden. Die Projekte sind immer in Absprache mit dem Dekanat durchzuführen. Kooperationen mit dem Servicecenter
Lehre, der Universitätsbibliothek, dem IT-Servicecenter oder anderen zentralen Einrichtungen sollen vorgesehen sein.
Fördervolumen |
Gesamtförderhöhe für alle Projekte pro Jahr: 30.000 Euro Förderhöhe pro Projekt: in der Regel bis zu 10.000 Euro |
Förderzeitraum |
1 Semester bis maximal 4 Semester
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Verwendung |
Hilfskraft- und Sachmittel
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Förderthemen |
Der Antrag kann sich beziehen auf:
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Forschendes Lernen Lehren
- Weiterentwicklung von Evaluationsverfahren (Lehrveranstaltungen oder Studiengang)
- Berufsfeldbezug
- Integrativer Erwerb von Schlüsselkompetenzen
- Innovative Prüfungsformen
- Mentoringprogramme
- Empfehlungen aus Akkreditierungsverfahren
- Entwicklung und Erprobung von Diagnoseverfahren zur Erfassung unterschiedlicher Studienvoraussetzungen
- Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen für den lernförderlichen Umgang mit studentischer Heterogenität
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Förderungsausschluss |
Nicht förderungswürdig ist die
- Finanzierung der Grundausstattung
- Quantitative Sicherung der Standardlehre
- Überwindung personeller Engpässe
- Finanzierung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen
- Finanzierung von Hardware
- E-Learning-Projekte (Projekte mit einem E-Learning-Schwerpunkt können eine Förderung durch den gesonderten E-Learning-Projektwettbewerb beantragen.)
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Veröffentlichung |
- Veröffentlichung aller erfolgreichen Anträge im Internet
- Rechenschaftsbericht über Mittelverwendung und Projekterfolg in converis
- Bereitschaft zur öffentlichen Präsentation der Projekte (z.B. beim Forum ProLehre)
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Das Projekt sollte folgende Kriterien erfüllen: |
- Qualitätsverbesserungspotential
- Innovation und Originalität
- Durchführbarkeit
- studentischer Erreichungsgrad
- Empfehlungen aus externen Evaluationen und Akkreditierungsverfahren
- nachhaltiger Nutzen für die Universität
- Gesamteindruck
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Antragsteller/Antragsverfahren |
Lehrende, Fachbereiche, Institute Die Anträge sollen über das Forschungsportal Converis eingereicht werden. Der Antrag soll im Vorfeld mit dem Servicecenter Lehre abgestimmt werden.
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Ausschreibungsrhythmus |
halbjährlich jeweils zum 15.05. und zum 15.11.
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