Offene Inhalte

Lehr-/Lernmaterialien werden im Sinne von OER und in offenen Bildungspraktiken als Gemeingut verstanden, welche das Teilen von Wissen als freies, offenes und gerechtes Gemeingut befürwortet (vgl. Karunanayaka und Naidu 2017, S. 3). Offenheit bedeutet hier, dass Lehr-/Lernmaterialien frei (über das Internet) verfügbar sind und mit möglichst wenigen Einschränkungen bei der Nutzung dieser Ressourcen einhergehen (vgl. Hylen 2006, S. 1). Somit sollen Lehr-/Lernmaterialien keinen technischen Barrieren (bspw. nicht offengelegte Quellcodes) und keinen Preisbarrieren (bspw. Abonnements, Lizenzgebühren, Pay-per-View-Gebühren) unterliegen. Die gesetzlichen Urheber- und Lizenzbeschränkungen sollten für Endnutzer:innen ebenfalls möglichst gering ausfallen. Damit stehen OER als offene Inhalte für alle kostenlos und mit unbefristeter Erlaubnis zur Nutzung zu Verfügung (siehe hierzu auch 5R-Aktivitäten) (vgl. Vrana 2021, S. 576–577).


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