Verträglichkeitsprüfung

Spezifische Aufgabe der Landschaftsplanung bei der Mitwirkung an der Gesamtplanung: Untersuchung der Beeinträchtigungen bzw. Gefährdungen der Landschaftspotentiale durch vorhandene und/oder vorgesehene Nutzungen; Aufzeigen von Nutzungskonflikten, Risiken; Schadensprognose.

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