Spezifische Aufgabe der Landschaftsplanung bei der Mitwirkung an der Gesamtplanung: Untersuchung der Beeinträchtigungen bzw. Gefährdungen der Landschaftspotentiale durch vorhandene und/oder vorgesehene Nutzungen; Aufzeigen von Nutzungskonflikten, Risiken; Schadensprognose.