Das Komitologie-Verfahren ist das übliche Entscheidungsverfahren auf der Ebene der EG im Bereich der Zulassung von GVO . Hierbei wird nach Unterbreitung eines Entscheidungsvorschlages durch die Kommission zunächst versucht, im sog. Regelungsausschuss (dieser setzt sich zusammen aus Vertretern der Mitgliedstaaten und wird von einem Vertreter der Kommission geleitet) eine qualifizierte Mehrheit für den Kommissionsvorschlag zu erreichen. Diese kommt zustande bei einer Mindestzahl von 232 zustimmenden Stimmen. Auf Antrag ist zu überprüfen, ob die die qualifizierte Mehrheit bildenden Mitgliedstaaten mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der Union repräsentieren. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so unterbreitet die Kommission nunmehr dem zuständigen Ministerrat einen Entscheidungsvorschlag. Dieser kann sodann innerhalb von drei Monaten mit qualifizierter Mehrheit über den Vorschlag befinden. Stimmt der Ministerrat zu, kommt der Vorschlag zustande. Lehnt er ab, kann die Kommission einen neuen Vorschlag unterbreiten. Kommt weder für Ablehnung noch für Zustimmung eine qualifizierte Mehrheit zustande, so wird der vorgeschlagene Rechtsakt von der Kommission erlassen.