Mit dem Projekt soll direkt zu Beginn des ersten Semesters ein
spezielles Veranstaltungsangebot zur frühestmöglichen Förderung von
Studienanfängern und Studienanfängerinnen mit defizitären rechtlichen
Vorkenntnissen etabliert werden. Hierfür ist die Konzeption einer Woche
geplant, in der den Studierenden durch Vorlesungen sowie ergänzende
Tutorien ein erster Einblick in die juristischen Schwerpunkte des
Studiums sowie grundlegende juristische Arbeitstechniken vermittelt
wird. Das Konzept ist auf eine enge Kooperation mit dem
Bundessozialgericht ausgerichtet, um einen engen Praxisbezug sowie eine
hohe Motivation und aktive Mitarbeit der Studierenden zu gewährleisten.